Donnerstag, 3. November 2011

Allerseelen-Ablass

Spät, aber noch nicht zu spät, möchte ich (wie es Elsa bereits getan hat) an die Möglichkeit erinnern, in der Zeit vom 1.-8.November den Allerseelen-Ablass als vollkommenen bzw. teilweisen Ablass zu erhalten.

Das besondere an diesem Ablass ist, dass man die so gewonnenen Gnaden ausschließlich den Verstorbenen, die sich noch im Fegefeuer, am Läuterungsort, befinden, zuwenden kann. Diese sind ja auf unser fürbittendes Gebet und Opfer angewiesen, da sie selbst für sich nichts mehr wirken können.

Die Kirche bietet uns zu bestimmten Zeiten oder zu besonderen Anlässen diese Gnadengeschenke aus ihrem Gnadenschatz an. Sie dienen auch dazu, unser geistliches Leben, unser Leben mit und in Gott, zu vertiefen.

Bei Elsa findet man dazu die genauen Bedingungen: HIER

s. auch: Ablass - wozu?

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